Staatliches Schulamt
Das Staatliche Schulamt hat nach Art. 111 Abs. 1 BayEUG vielfältige Aufgaben. Es wird gemäß BayEUG gemeinsam von einem Schulaufsichtsbeamten (Fachlicher Leiter) und dem Landrat (Rechtlicher Leiter) geleitet.
Unter die Aufsichtspflicht des Staatlichen Schulamtes fallen die Grund-, Mittel- und Förderschulen des Landkreises Günzburg.
Zuständigkeiten
Fachlicher Leiter des Schulamtes:
Thomas Schulze
Schulrätin:
Barbara Keppeler
Schulrat:
Robert Kaifer